--------------------------------------------------------------------------------- Lizenz.txt - Software-Lizenzvertrag - 1.5 --------------------------------------------------------------------------------- Dieser Lizenzvertrag gilt ergaenzend zu den jeweils geltenden Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Ernst Klett Verlag GmbH, Rotebuehlstrasse 77, 70178 Stuttgart. Widersprechen sich Bestimmungen dieses Lizenzvertrages und AGBs,so haben die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages Vorrang. Er wird (1) bei auf Datentraegern vertriebenen Produkten durch die Installation des digitalen Produktes und (2) bei Downloadkauf - abhaengig von der Ausgestaltung des jeweiligen Produkts - durch den Bestellvorgang, durch den Zugriff auf das Produkt oder durch die Bestaetigung des eingeblendeten Lizenzvertrages beim Start eines digitalen Produktes selber akzeptiert. Sollten Sie den nachfolgenden Bestimmungen nicht zustimmen, so sehen Sie bitte von einer Installation, elektronischen Bestellung, den Zugriff auf das Produkt oder von der Bestaetigung des Lizenzvertrages beim Start des Produktes ab. Sie sind in diesemFall zu der Nutzung des Produktes nicht berechtigt. -------------------------------------------------------------------------------- 1. Gegenstand des Vertrags 1.1 Der Verlag ("Lizenzgeber") wird dem Kunden ("Lizenznehmer") nach Massgabe dieses Vertrages digitale Inhalte ("Produkt") gegen Zahlung einer Verguetung zur Nutzung ueberlassen. 1.2 Der Vertrieb des Produkts erfolgt nach Eingabe der fuer die Zahlung der jeweiligen Lizenzgebuehr erforderlichen Daten durch den Lizenznehmer. -------------------------------------------------------------------------------- 2. Urheberrecht 2.1 Das Produkt ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschuetzt. 2.2. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschliesslich dem Lizenzgeber zu, soweit sich aus dem Lizenzvertrag nicht etwas anderes ergibt. Der Lizenzgeber raeumt dem Nutzer das nicht ausschliessliche Recht ein, das Produkt zu den Bedingungen dieses Lizenzvertrages ab der vollstaendigen und vorbehaltslosen Zahlung der vereinbarten Verguetung zu nutzen (d.h. zu installieren, zu laden und ablaufen zu lassen); im uebrigen verbleiben alle Rechte an dem Produkt und der Dokumentation bei dem Lizenzgeber. Das Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum, wie in der zugestellten Rechnung ausgewiesen, begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist das Nutzungsrecht zeitlich unbefristet. Das Nutzungsrecht erlischt in jedem Fall automatisch und ohne besondere Kuendigung, wenn der Lizenznehmer eine der in diesem Vertrag aufgefuehrten Bestimmungen verletzt. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Produkt sofort vollstaendig zu loeschen und/oder die Sperrung seiner Zugangsberechtigung zur Nutzung des Produktes durch den Lizenzgeber zu akzeptieren. 2.3 Urhebervermerke, Seriennummern, Wasserzeichen und sonstige Produktidentifikation duerfen in keinem Fall entfernt oder veraendert werden. 2.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Produkt zu uebersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren, zu disassemblieren oder durch Dritte aenderungen oder Eingriffe am Produkt vorzunehmen, auch nicht, um moegliche Programmfehler zu beseitigen. Das Herausloesen, Kopieren und Weitergeben von Daten jeder Art ist ebenfalls untersagt. Die Rechte des Lizenznehmers nach Paragraph 69e UrhG bleiben hiervon unberuehrt. 2.5 Benoetigt der Lizenznehmer Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilitaet des Produktes mit unabhaengig geschaffenen anderen Computerprogrammen unerlaesslich sind, hat er eine dahingehende Anfrage schriftlich an den Lizenzgeber zu richten. Der Lizenzgeber darf die Herausgabe der Informationen aus berechtigten Gruenden verweigern. 2.6 Das bestimmungsgemaesse Ausdrucken von in dem Produkt angebotenen Inhalten sowie das Anfertigen von Kopien dieser Materialien ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet. 2.7 Digitale Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Bearbeitung ausdruecklich zulassen (insbesondere nicht schreibgeschuetzte Office-Dokumente), duerfen durch den Lizenznehmer bearbeitet oder uebersetzt werden. Das Herausloesen, Kopieren und Weitergeben von Daten jeder Art oder Dateien (auch die selbst veraenderten) ist jedoch auch fuer diese Produkte im vorgenannten Umfang untersagt. -------------------------------------------------------------------------------- 3. Beginn und Dauer des Vertrags Bis zur vollstaendigen Zahlung der jeweils faelligen Verguetung ist dem Lizenznehmer die Nutzung des Produkts nicht gestattet. -------------------------------------------------------------------------------- 4. Versionen/Lizenzen - Einzelversion/Einzellizenz: Der Lizenzgeber gewaehrt dem Lizenznehmer in dem sich aus Nr. 2 ergebenden Umfang das Recht, auf das Produkt zuzugreifen bzw. dieses auf einem Endgeraet zu nutzen. Produkte, deren Nutzungslizenz auf eine bestimmte Person namentlich uebertragen ist, duerfen nur durch diese Person installiert und genutzt werden. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, die verhindern, dass diese Lizenz/dieses Produkt durch andere Personen als die namentlich genannte Person genutzt werden kann. - Schulversion/Schullizenz: Der Lizenzgeber gewaehrt dem Lizenznehmer in dem sich aus Nr. 2 ergebenden Umfang das Recht, das Produkt auf einem Server bzw. in einem lokalen Netzwerk der erwerbenden Schule zu installieren, zu nutzen bzw. auf das Produkt zuzugreifen. Die Anzahl der Computer im lokalen Netzwerk ist dabei nicht beschraenkt. Eine Installation auf weiteren Servern ist dabei unzulaessig. Zudem ist die Installation zur Unterrichtsvorbereitung auf einzelnen privaten bzw. nicht der erwerbenden Schule gehoerenden Computern fuer Lehrer der erwerbenden Institution zulaessig. Der Zugriff auf ein Online Produkt ist dagegen spatial nicht eingeschraenkt. -------------------------------------------------------------------------------- 5. Besonderheiten fuer Inhalte, die auf physischen Datentraegern ausgeliefert/erworben wurden (kurz: 'Softwareprodukt') 5.1 Sie sind befugt den Originaldatentraeger des Softwareprodukts einschliesslich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials an berechtigte Dritte zu veraeussern, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklaert sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen einverstanden. Infolge der Weitergabe erlischt Ihr Recht zur Nutzung des Softwareprodukts. Sie duerfen das Softwareprodukt einschliesslich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten nicht vermieten oder verleasen. 5.2 Die Herstellung von Sicherungskopien des Softwareprodukts ist unzulaessig. Sofern trotz sachgemaesser Behandlung aufgrund von Beschaedigungen, die den Gebrauch des Softwareproduktes erheblich einschraenken, ein neuer Datentraeger oder ein neues Handbuch benoetigt wird, wenden Sie sich bitte an den Verlag (support@klett.de). Ein Austausch des Softwareproduktes wird in diesen Faellen vom Verlag fuer den Zeitraum der gewoehnlichen Nutzungsdauer eines solchen Softwareprodukts kostenlos vorgenommen. 5.3 Die ueberlassung von Softwareprodukten erfolgt ausschliesslich in maschinenlesbarer Form (object code). Der Quellcode (source code) ist nicht Vertragsgegenstand und wird nicht mit ausgeliefert. -------------------------------------------------------------------------------- 6. Gewaehrleistung und Haftung Die Verjaehrungsfrist fuer Ansprueche von anderen Lizenznehmern als Privatpersonen wegen Sachmaengeln an den Produkten betraegt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz laengere Fristen vorschreibt sowie in Faellen der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit, bei Verletzung von Garantien, bei einer vorsaetzlichen oder grob fahrlaessigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahruebergangs. Bei einigen Produkten kann es aufgrund dem Verlag nicht zustehender digitaler Veroeffentlichungsrechte dazu kommen, dass bestimmte textuelle, bildliche oder mediale Elemente nicht angezeigt werden duerfen. Dies begruendet keinen Mangel. --------------------------------------------------------------------------------